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Versicherungsrecht

Eigenständige Versicherungsangelegenheiten sind Auseinandersetzungen mit der eigenen Versicherung.

Der Beauftragung des Rechtsanwaltes geht in der Regel eine längere Streitigkeit voraus, in der oft schon Chancen verpasst werden.

Die frühestmögliche Einschaltung von Rechtsanwälten ist daher zur Herstellung der "Waffengleichheit" mit der sonst übermächtigen Versicherung erforderlich, auch wenn die Beratungskosten in diesem Stadium oft von der Rechtsschutzversicherung noch nicht getragen werden.

 

Das Schaden-, Versicherungs- und Verkehrsrecht

Schadenrecht

Verkehrsrecht