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Schadenrecht

Zum Schadenrecht gehören Schadenersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen (vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung oder Sachbeschädigung), aus Gefährdungshaftung (Kfz- Unfallsachen und Produkthaftung) und die Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenpflichten (z.B. Arzthaftung).

Von entscheidender Bedeutung sind hier die frühzeitige Sicherung von Beweisen (Zeugen, Fotos) und die vollständige Informationserteilung an den Anwalt.
 

Das Schaden-, Versicherungs- und Verkehrsrecht

Versicherungsrecht

Verkehrsrecht