Zum Schadenrecht gehören Schadenersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen (vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung oder Sachbeschädigung), aus Gefährdungshaftung (Kfz- Unfallsachen und Produkthaftung) und die Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenpflichten (z.B. Arzthaftung).
Von entscheidender Bedeutung sind hier die frühzeitige Sicherung von Beweisen (Zeugen, Fotos) und die vollständige Informationserteilung an den Anwalt.
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