Datenschutzerklärung

Erbfall

In einem Erbfall richtet sich die Rechtslage danach, ob ein Testament existiert. Wenn nicht, gilt die gesetzliche Erbfolge. Liegt ein Testament vor, so muss dieses beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Eine Nichtabgabe ist strafbar.

Einige nahe Angehörige des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt. Ihnen steht, wenn sie im Testament überhaupt nicht bedacht worden sind, ein Geldanspruch zu in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteiles.

Besteht die Gefahr, dass der Nachlass überschuldet ist, kann eine Ausschlagung der Erbschaft nur binnen 6 Wochen ab Kenntniserlangung erfolgen. Eine einmal angenommene Erbschaft kann nicht mehr ausgeschlagen, sondern die Annahme nur noch unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Hier sind also besondere Vorsicht und sorgfältige und schnelle Prüfung geboten.

Hat der Erblasser zu Lebzeiten Vollmachten erteilt oder Schenkungen auf den Todesfall vorgenommen, kann es sehr wichtig sein, diese so schnell wie möglich zu widerrufen, Bankkonten sperren zu lassen und Auszahlungen an Begünstigte zu unterbinden.

 

Das Erbrecht

Errichtung eines Testaments