Datenschutzerklärung

Das Verkehrsrecht

Zum Verkehrsrecht gehören außer der Regulierung des Schadens aus Verkehrsunfällen die Verteidigung in Bußgeld- und Strafsachen.

Gegen Bußgeldbescheide und Strafbefehle ist jeweils die Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Zustellung zu beachten.

Bei Zweifeln über den Ablauf der Frist ist die Vorsprache in der Kanzlei unter Vorlage der Originale der Bescheide mit dem Zustellungsnachweis (blauer oder gelber Umschlag) unerlässlich.