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Das Schaden-, Versicherungs- und Verkehsrecht

Obwohl es sich um ganz unterschiedliche Rechtsgebiete handelt, kann wegen der gegenseitigen Verknüpfung eine Bearbeitung stets nur einheitlich erfolgen.

Ausgangspunkt ist meistens ein ganz konkreter Vorfall, z.B. ein Unfall oder eine rechtswidrige Tat.

Notwendigerweise müssen in den meisten Fällen dann die verschiedenen Rechtsbeziehungen und Rechtsprobleme einheitlich gelöst werden, indem Aspekte des Schadenrechtes, des Versicherungsrechtes und Verkehrsrechtes herangezogen werden.
 

Schadenrecht

Versicherungsrecht

Verkehrsrecht