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Das Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist geprägt von besonderer Eile bei der Geltendmachung von Ansprüchen (wie z.B. auf Entgelt, Urlaub, Schadenersatz, Sicherheit am Arbeitsplatz), der Verteidigung von Rechtspositionen (wie z.B. dem Bestand des Arbeitsverhältnisses) und der Ausübung von Rechten (wie z.B. Erklärung einer ordentlichen oder einer fristlosen Kündigung, Abmahnung).
 

Oft müssen tarifliche oder einzelvertragliche kurze Ausschlussfristen, an deren Kenntnis es häufig mangelt, beachtet werden.
 

Wegen der unterschiedlichen Perspektiven ergeben sich unterschiedliche Schwerpunkte im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber.
 

Als Besonderheit ist im Arbeitsrecht zu beachten, daß es im außergerichtlichen Bereich und im Arbeitsgerichtsverfahren bis zum Abschluß der I. Instanz keinen Anspruch gegen die gegnerische Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten gibt. Die Anwaltskosten sind daher von Ihnen (beim Eingreifen einer Rechtsschutzversicherung von dieser) ohne Erstattungsmöglichkeit zu tragen. Erst ab der II. Instanz gibt es die Kostenerstattungspflicht der unterliegenden Partei wie auch sonst im zivilrechtlichen Verfahren.

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