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Arbeitgeberinfo

Für Arbeitgeber geht es im Arbeitsrecht in der Regel um die Ausübung gestaltender Rechte, wie z.B. Kündigung, Abmahnung, Entgeltminderung, Versetzung, Urlaubsablehnung.

Das Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Es ist daher nicht verwunderlich, dass der Arbeitgeber derjenige ist, dem die größere Last an Darlegungs- und Beweiserfordernissen auferlegt ist. Lassen Sie sich deshalb nicht durch unprofessionelle Ratschlägen von Nichtjuristen zu falschen Taktiken und unrealistischen Erwartungen verleiten. Sorgfältige Sachverhaltsermittlung und Vorbereitung der erstrebten Maßnahmen erhöhen die Chancen im Prozess und reduzieren das Risiko von unnötigen oder zu hohen Abfindungszahlungen.

Mit vielen Arbeitgebern unterhalten wir laufende Beratungsmandate mit festen Vergütungsvereinbarungen, auf deren Basis wir Ihnen auch kurzfristig Ihre arbeitsrechtlichen Fragen beantworten können.

 

Das Arbeitsrecht

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